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Nebenleistung folgt Hauptleistung
02.07.2008, 12:56
Beitrag: #3
RE: Nebenleistung folgt Hauptleistung
Hallo,

kann dem nur zustimmen, wobei ich die Lösung einerseits über die Zollnummer und andererseits über Anlage § 012 (2) 1-01 gesucht habe.

Danach ist der Rahmen dann eine Nebenleistung, wenn er als "Warenumschließung" üblich ist oder unabhängig von seiner Verwendung als Umschließung keinen dauernden selbständigen Gebrauchswert hat.

Auf die Wertigkeit des Rahmens (Geringfügig oder nicht), kommt es dabei nicht an.

Ansonsten müsste von einer Sachgesamtheit ausgegangen werden, bei der jeder Teil tariflich selbständig zu beurteilen ist (also keine Warenzusammenstellung).

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Nebenleistung folgt Hauptleistung - zaunkönig - 02.07.2008 12:56

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