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Nebenleistung folgt Hauptleistung
02.07.2008, 11:54
Beitrag: #1
Nebenleistung folgt Hauptleistung
Hallo Gemeinde Smile,

stehe vor folgendem Problem.

Wenn jemand Landkarten (wie Poster) erstellen lässt und vertreibt, so unterliegen diese genau wie Stadtatlanten(Buch) dem ermäßigtem Steuersatz von 7%. - unstreitig.

Wenn dieser jemand jetzt diese Landkarten in einen Rahmen (z.B.Holzbilderrahmen - USt-lich 19%) einrahmen lässt - als Service quasi - und verkauft, welchem Steuersatz unterliegt dies dann?

Im Grunde genommen will der Kunde ja die Karte kaufen, es ist nur nebensächlich, dass diese eingerahmt ist. Was ist hier Nebenleistung und was Hauptleistung? Unser Jemand vertreibt im übrigen Hauptsächlich Stadtatlanten zu 7% USt.

Ciao Dragon

Ciao Dragon
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Nebenleistung folgt Hauptleistung - Dragon - 02.07.2008 11:54

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