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Lohnsteuer Kfz-Nutzung für 2007 nachversteuern?
30.06.2008, 18:17
Beitrag: #7
RE: Lohnsteuer Kfz-Nutzung für 2007 nachversteuern?
Wenn 2007 schon veranlagt ist, einfach kleinen Brief ans FA, der Bescheid wird dann nach § 173 Nr. 1 AO geändert.

Wenn 2007 noch nicht abgegeben wurde, Betrag als 2. Bruttoarbeitslohn oder in Zeile 20 Anlage N eintragen, mit kleinem Erläuterungsschreiben.

Es sei denn, der Mandant bevorzugt Lösung a) .......

Zitat:meiner Meinung nach ne Frechheit, dass die BP ihn jetzt wg. Steuerhinterziehung anzeigt. Vorallem weil das verschulden in diesem Fall eher bei uns, vorallem bei unseren Fibu-Damen, liegt
Das Verschulden des Vertreters ist dem Stpfl. zuzurechnen.
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RE: Lohnsteuer Kfz-Nutzung für 2007 nachversteuern? - Petz - 30.06.2008 18:17

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