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Steuerbelastungsvergleich von Kapitalgesellschaften
30.06.2008, 16:02
Beitrag: #8
RE: Steuerbelastungsvergleich von Kapitalgesellschaften
zaunkönig schrieb:Bisher war ja die Sitzverlegung der Körperschaft nicht möglich.
Den Satzungssitz wird man m.W. auch künftig nicht verlegen können. Das kann ja auch die britische Ltd. nicht. Verlegt werden kann nach dem MoMiG nur der Verwaltungssitz. § 1 KStG stellt m.W. aber auf den Satzungssitz ab.

Verlegt man jetzt den Verwaltungssitz und damit ggf. auch den Ort der Geschäftsleitung, dann befindet man sich m.E. in einem klassischen DBA-Fall, weil in beiden Ländern unbeschränkte Steuerpflicht besteht.

Gruß

towel day
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RE: Steuerbelastungsvergleich von Kapitalgesellschaften - towel day - 30.06.2008 16:02

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