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KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
27.06.2008, 18:25 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.06.2008 18:30 von Lemgun.)
Beitrag: #4
RE: KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
Meiner Meinung nach macht DATEV das schon ganz richtig. Vorabausschüttungen sind zwar zulässig, aber wie Clematis schon richtig schrieb, sind die Bestände zum Schluss des vorangegangenen WJ maßgeblich und daher auch bei Vorabausschüttungen zu beachten.

http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__27.html

§ 27 Abs. 1 Satz 3 KStG :

Leistungen der Kapitalgesellschaft mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 2 und 3 mindern das steuerliche Einlagekonto unabhängig von ihrer handelsrechtlichen Einordnung nur, soweit sie den auf den Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs ermittelten ausschüttbaren Gewinn übersteigen (Einlagenrückgewähr).

§ 27 Abs. 1 Satz 5 KStG :

Als ausschüttbarer Gewinn gilt das um das gezeichnete Kapital geminderte in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital abzüglich des Bestands des steuerlichen Einlagekontos.

In deinem Falle kommt es m.E. also zur Verwenung des Einlagekontos.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!? - Lemgun - 27.06.2008 18:25

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