Umfrage neu DHHF
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16.06.2007, 21:12
Beitrag: #6
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RE: Umfrage neu DHHF
Vorwitzig schrieb:das ist eine Frage, die der BFH erst noch entscheiden muss. Das ist mir einfach nicht verständlich. Das Gesetz sagt: "und zwar unabhängig davon, aus welchen Gründen die doppelte Haushaltsführung beibehalten wird" Dies steht auch im H43 LStH Die wird im FG-Urteil -klarstellend- aufgezeigt. Diese Auffassung vertritt Schmidt. Diese Auffassung vertritt akademische Arbeitsgemeinschafft in Steuertipps. Diese Auffasung von mir wurde heute von einem Beamten der OFD Münster vertreten, einer, der auf der anderen Seite des Schreibtisches steht. Klar, dies ist kein Argument. Aber bitte unterstellt mir nicht, dass ich unbeweisbare Autoritätsbeweise nutzen will. Die rechtlichen Grundlagen müßten doch für eine Urteilsfindung unsererseits ausreichend sein. Irgendwie ein kleinwenig enttäuschend. Wenn nun von ... Mitgliedern dieses Forums, die abstimmen können, bisher nicht öffentlich, nur einer meine Auffassung vertritt, dann muß ich sehr nachdenklich werden. O.K. dies war vermutlich mein letzter Beitrag zu diesem Thema. Schließlich will ich nicht nerven. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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