"Ich-mach-meine-Steuer-selber"
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14.06.2008, 10:57
Beitrag: #32
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Hallo,
jetzt werde ich auch noch mal meine Gedanken zu dem Thema äußern: Natürlich darf das FA auch Belege zu einer Gewinnermeittlung anfordern, warum auch nicht ? Reagiert der Stpfl. nicht darauf, muss er sich die Nachteile gefallen lassen, kein Thema. Eine Änderungsvorschrift greift hier nicht mehr, auch das ist klar. Aber hier sehe ich auch eine Amtspflichtverletzung des FA. Es ist einfach nicht sachgerecht, überhaupt keine Betriebsausgaben zu schätzen. Wer Einnahmen hat, hat auch Ausgaben, normalerweise jedenfalls. Die Schätzung erinnert an Kollegen, die Bruttoarbeitslohn schätzen, jedoch ohne einbehaltene Lohnsteuern. Das geht natürlich nicht. Kapitaleinkünfte hingegen dürfen ohne anzurechnende Steuern geschätzt werden, es könnten ja auch Auslandsanlagen sein, wo keine Steuern einbehalten werden. Mit anderen Worten: Ich würde hier die Schiene Amtspflichtverletzung verfolgen, das hätte m.E. am meisten Aussicht auf Erfolg. Gruß der Petz |
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