"Ich-mach-meine-Steuer-selber"
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14.06.2008, 10:57
Beitrag: #32
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Hallo,
jetzt werde ich auch noch mal meine Gedanken zu dem Thema �u�ern: Nat�rlich darf das FA auch Belege zu einer Gewinnermeittlung anfordern, warum auch nicht ? Reagiert der Stpfl. nicht darauf, muss er sich die Nachteile gefallen lassen, kein Thema. Eine �nderungsvorschrift greift hier nicht mehr, auch das ist klar. Aber hier sehe ich auch eine Amtspflichtverletzung des FA. Es ist einfach nicht sachgerecht, �berhaupt keine Betriebsausgaben zu sch�tzen. Wer Einnahmen hat, hat auch Ausgaben, normalerweise jedenfalls. Die Sch�tzung erinnert an Kollegen, die Bruttoarbeitslohn sch�tzen, jedoch ohne einbehaltene Lohnsteuern. Das geht nat�rlich nicht. Kapitaleink�nfte hingegen d�rfen ohne anzurechnende Steuern gesch�tzt werden, es k�nnten ja auch Auslandsanlagen sein, wo keine Steuern einbehalten werden. Mit anderen Worten: Ich w�rde hier die Schiene Amtspflichtverletzung verfolgen, das h�tte m.E. am meisten Aussicht auf Erfolg. Gru� der Petz |
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