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"Ich-mach-meine-Steuer-selber"
14.06.2008, 10:57
Beitrag: #32
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Hallo,

jetzt werde ich auch noch mal meine Gedanken zu dem Thema �u�ern:

Nat�rlich darf das FA auch Belege zu einer Gewinnermeittlung anfordern, warum auch nicht ?

Reagiert der Stpfl. nicht darauf, muss er sich die Nachteile gefallen lassen, kein Thema.

Eine �nderungsvorschrift greift hier nicht mehr, auch das ist klar.

Aber hier sehe ich auch eine Amtspflichtverletzung des FA.
Es ist einfach nicht sachgerecht, �berhaupt keine Betriebsausgaben zu sch�tzen.
Wer Einnahmen hat, hat auch Ausgaben, normalerweise jedenfalls.

Die Sch�tzung erinnert an Kollegen, die Bruttoarbeitslohn sch�tzen, jedoch ohne einbehaltene Lohnsteuern. Das geht nat�rlich nicht.

Kapitaleink�nfte hingegen d�rfen ohne anzurechnende Steuern gesch�tzt werden, es k�nnten ja auch Auslandsanlagen sein, wo keine Steuern einbehalten werden.

Mit anderen Worten:
Ich w�rde hier die Schiene Amtspflichtverletzung verfolgen, das h�tte m.E. am meisten Aussicht auf Erfolg.

Gru�

der Petz
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber" - Petz - 14.06.2008 10:57

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