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"Ich-mach-meine-Steuer-selber"
14.06.2008, 09:34
Beitrag: #30
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Kiharu schrieb:... wenn man sich nun auf den Standpunkt stellt, dass durch die Abgabe der Erklärung ein Änderungsantrag nach § 164 AO erfolgte und das FA veranlagt abweichend, so ist doch ganz platt gesagt über den Änderungsantrag noch nicht vollständig entschieden worden. ... Deshalb könnte man doch auch die Auffassung vertreten, dass über den Änderungsantrag nach § 164 (Abgabe der Erklärung) bis zum heutigen Tag nicht abschließend entschieden worden ist.

Hi,

ich mag mich dem nicht anschließen. Das FA hat zwar die Pflicht Anträge des Stpfl. zu bearbeiten, aber diese Pflicht geht genauso weit wie die Pflicht zu rechtmäßigem Verhalten, also zur Festsetzung nach Gesetz. Wir drehen uns im Kreis. Die Aufhebung des Vorbehalts erfolgt idR durch Nichtnennung des Vorbehalts im Neubescheid. Der Vorbehalt kommt als Annex-Verwaltungsakt doch mit dem "EStB-Papier" daher. Insoweit hat das Finanzamt wohl "abschließend geprüft". Ob das rechtmäßigerweise erfolgen konnte ist doch wieder eine andere Frage, die - wie gesagt - mit Einspruch hätte angefochten werden müssen. Das ergibt sich zudem daraus, dass die Aufhebung des VdN nicht einer zusätzlichen Begründung in Beziehung auf die "abschließende Prüfung" bedarf. Das hat mE der BFH schon mehrfach entschieden.

Das ergibt sich auch aus einer anderen "Überlegung". Selbst im Rahmen eines RB-Verfahrens ist das FA nicht verpflichtet "abschließend zu prüfen". Selbst hier kann noch ein Bescheid unter VdN ergehen.

Der Weg nach "rechtswidrigen" Bescheiden ist eben Einspruch bzw. Klage. Wer das versäumt hat Pech. Im Ergebnis ist mit Ablauf der RB-Frist des letzten EStB der Zug abgefahren.

mfg

showbee
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber" - showbee - 14.06.2008 09:34

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