"Ich-mach-meine-Steuer-selber"
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13.06.2008, 16:02
Beitrag: #29
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Zitat:Ergänzung @Kiharu: Wenn mit dem zweiten Bescheid erst der VdN aufgehoben wurde, könnte der doch auch erfolgreich angefochten werden, da wir wegen des Vorbehalts mit § 351 AO und Änderungssperre kein Problem haben?@meyer Meine Ausführungen bezogen sich auf den Normalfall eines Änderungsantrag, wenn § 164 AO nicht greift. Siehe insofern hier: Zitat:Wenn man sich anschaut, wie es normalerweise mit Änderungsanträgen läuft (164 mal außen vor), ist es doch so Ausgehend davon bin ich der Auffassung, dass auch ein Änderungsantrag nach § 164 dem nicht vollumfänglich entsprochen wird, explizit durch Verwaltungsakt abgelehnt werden muss.Die Aufhebung im 2. Bescheid bei Clematis kann daran nichts ändern, denn der Antrag (in Form der Steuererklärung) nach § 164, über den m.E. noch nicht vollständig entschieden wurde, wurde gestellt, als dieser noch gültig war. Bei Anfechtung eines Bescheides, mit welchem § 164 aufgehoben wurde, kommt § 351 AO nicht zum Tragen. Da haben Sie völlig Recht. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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