"Ich-mach-meine-Steuer-selber"
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13.06.2008, 14:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.06.2008 14:34 von meyer.)
Beitrag: #28
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Clematis schrieb:Und wenn ich so nicht rein komme, versuch ich es über den Änderungsantrag.Ich sehe das wie Kiharu. Wenn nicht rechtzeitig ein Einspruch eingelegt wurde, sind wir zwar nicht mehr im Einspruchsverfahren, die Einreichung der Steuererklärurng wäre aber als Änderungsantrag nach § 164 Abs. 2 AO zu sehen, dem bisher nicht entsprochen wurde. Da müsste demnach erstmal ein Ablehnunungsbescheid ergehen (ohne Gewähr, ich könnte mir evt. noch Probleme wegen der zwischenzeitlichen Aufhebung des Vorbehalts vorstellen). Ich würde von vornherein zweigleisig fahren: Die beantragte Änderung ist noch nicht beschieden, daher ist Bescheid insoweit noch offen, hilfsweise Wiedereinsetzung wegen fehlender Begründung der Abweichung. Ergänzung @Kiharu: Wenn mit dem zweiten Bescheid erst der VdN aufgehoben wurde, könnte der doch auch erfolgreich angefochten werden, da wir wegen des Vorbehalts mit § 351 AO und Änderungssperre kein Problem haben? |
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