"Ich-mach-meine-Steuer-selber"
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13.06.2008, 12:55
Beitrag: #27
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Kiharu schrieb:Das kann man so nicht sagen. Es kommt drauf an, wann die Erkl�rung eingereicht wurde (innerhalb oder au�erhalb der Einspruchsfrist). Dazu sagt die Korrekturvorschrift � 162 Abs. 2 AO gar nichts. Auch im Einspruchsverfahren wird (sofern vorhanden) nach � 164 AO ge�ndert. Ist technisch nicht anders machbar.Sch�tzbescheid vom Juli, Abgabe der Steuererkl�rung im Dezember. Mandantin behauptet, Einspruch eingelegt zu haben, nur weiss ich nicht sicher, ob sie meine Frage: "Gegen den Sch�tzbescheid wurde Einspruch eingelgt, oder?" verstanden hat, und nicht nur einfach so mit "Ja" geantwortet hat. Sie hat mir n�mlich allen Papierkram mitgebracht, nur Einspruch finde ich keinen. Zitat:Aber wie w�re es mit einem anderem Ansatzpunkt: Ja, leider. Zitat: Der Bescheid ist nach � 164 (2) AO ge�ndert. Der Vorbehalt der Nachpr�fung wird aufgehoben. Zitat:Wenn man sich nun auf den Standpunkt stellt, dass durch die Abgabe der Erkl�rung ein �nderungsantrag nach � 164 AO erfolgte und das FA veranlagt abweichend, so ist doch ganz platt gesagt �ber den �nderungsantrag noch nicht vollst�ndig entschieden worden. Dies setzt nat�rlich voraus, dass man den Standpunkt vertritt, �ber einen �nderungsantrag nach � 164 AO welchem nicht vollst�ndig stattgegeben wurde, muss durch gesonderten VA entschieden werden. Ich kann Deine Argumentation voll nachvollziehen, und die gef�llt mir, ehrlich gesagt, sehr gut. Ich will jetzt erst mal den vielleicht leichteren Weg versuchen! Ich will jetzt erst mal raus kriegen, ob den wirklich Belege schriftlich angefordert wurden, oder nicht. Das m�sste mir ja dann der SB am Montag sagen k�nnen. Und wenn ich so nicht rein komme, versuch ich�s �ber den �nderungsantrag. Dank Dir auf alle F�lle vorerst mal! ----------------- LG Clematis |
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