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"Ich-mach-meine-Steuer-selber"
13.06.2008, 12:55
Beitrag: #27
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Kiharu schrieb:Das kann man so nicht sagen. Es kommt drauf an, wann die Erkl�rung eingereicht wurde (innerhalb oder au�erhalb der Einspruchsfrist). Dazu sagt die Korrekturvorschrift � 162 Abs. 2 AO gar nichts. Auch im Einspruchsverfahren wird (sofern vorhanden) nach � 164 AO ge�ndert. Ist technisch nicht anders machbar.
Sch�tzbescheid vom Juli, Abgabe der Steuererkl�rung im Dezember.
Mandantin behauptet, Einspruch eingelegt zu haben, nur weiss ich nicht sicher, ob sie meine Frage: "Gegen den Sch�tzbescheid wurde Einspruch eingelgt, oder?" verstanden hat, und nicht nur einfach so mit "Ja" geantwortet hat.
Sie hat mir n�mlich allen Papierkram mitgebracht, nur Einspruch finde ich keinen.

Zitat:Aber wie w�re es mit einem anderem Ansatzpunkt:
1. Sch�tzbescheid stand unter VdN. Richtig?
2. Bescheid nach Erkl�rung wurde nach � 164 Abs. 2 AO ge�ndert. Richtig? In diesem Zusammenhang w�rde mich noch interessieren, ob der VdN ausdr�cklich aufgehoben wurde?

Ja, leider.
Zitat: Der Bescheid ist nach � 164 (2) AO ge�ndert. Der Vorbehalt der Nachpr�fung wird aufgehoben.


Zitat:Wenn man sich nun auf den Standpunkt stellt, dass durch die Abgabe der Erkl�rung ein �nderungsantrag nach � 164 AO erfolgte und das FA veranlagt abweichend, so ist doch ganz platt gesagt �ber den �nderungsantrag noch nicht vollst�ndig entschieden worden. Dies setzt nat�rlich voraus, dass man den Standpunkt vertritt, �ber einen �nderungsantrag nach � 164 AO welchem nicht vollst�ndig stattgegeben wurde, muss durch gesonderten VA entschieden werden.

Wenn man sich anschaut, wie es normalerweise mit �nderungsantr�gen l�uft (164 mal au�en vor), ist es doch so: Stpfl. stellt �nderungsantrag au�erhalb der Rb-Frist, Finanzamt gibt ihm teilweise Recht, erl��t ge�nderten Bescheid und lehnt im Nachgang mit gesonderten Schreiben und RB-Belehrung den �nderungsantrag ab. Nun hat der Stpfl. 2 M�glichkeiten:

1. er k�nnte den Steuerbescheid anfechten. Dies wird aber aufgrund von � 351 AO und der �nderungssperre nicht von Erfolg gekr�nt sein. Im Ergebnis also sinnlos. Deshalb muss ja auch das Finanzamt den Teil des �nderungsantrages, welchem es nicht entspricht, mit gesonderten VA ablehnen.
2. er ficht den Ablehnungsbescheid an und besteht weiterhin darauf ,seinem urspr�nglichen �nderungsantrag vollumf�nglich stattzugeben. Dies w�re der einzige formalrechtlich richtige Weg, sein Begehren durchzusetzen.

Deshalb k�nnte man doch auch die Auffassung vertreten, dass �ber den �nderungsantrag nach � 164 (Abgabe der Erkl�rung) bis zum heutigen Tag nicht abschlie�end entschieden worden ist.
W�re zumindest einen Versuch wert.

Ich kann Deine Argumentation voll nachvollziehen, und die gef�llt mir, ehrlich gesagt, sehr gut.

Ich will jetzt erst mal den vielleicht leichteren Weg versuchen!
Ich will jetzt erst mal raus kriegen, ob den wirklich Belege schriftlich angefordert wurden, oder nicht. Das m�sste mir ja dann der SB am Montag sagen k�nnen.

Und wenn ich so nicht rein komme, versuch ich�s �ber den �nderungsantrag.

Dank Dir auf alle F�lle vorerst mal!

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LG
Clematis
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber" - Clematis - 13.06.2008 12:55

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