"Ich-mach-meine-Steuer-selber"
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12.06.2008, 14:42
Beitrag: #19
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Sehr eigenartig. Aber eine fehlende Erläuterung zur Abweichung allein, ist m.E. kein Änderungsgrund. Allerdings ist das hier schon eine beträchtliche Abweichung von 5.000,- Verlust (Richtig wären sogar 10.000,- gewesen) 16.000,- Gewinn zu machen. Das ist schon etwas zu hinterfragen. Da die Abweichungen ja 21.000,- (bzw. sogar 26.000,-) betragen, würde ich den Bescheid als geschätzt, mit einer unzutreffenden Besteuerung betrachten. Da könnte man m.E. schon von Amtshaftung sprechen, nur gibt es dazu m.E. keine rechtl. Handhabe. Eigentlich sollte im Bescheid zumindest drinstehen, welche Unterlagen damals tel. angefordert und nicht nachgereicht wurden, und daher "Das und das, so und so" behandelt wurden. Aber eine gesetzl. Änderungsmöglichkeit sehe ich nicht so richtig.
Warenbestand (5.000,-) des Vorjahrs als Einnahme zu behandeln, ist eine bekannte "Krankheit" vieler Laien. |
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