Antrags- oder Pflichtveranlagung?
|
06.06.2008, 08:45
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: Antrags- oder Pflichtveranlagung?
Schmidt schreibt in seinem Kommentar (Rz. 16 zu $ 46):
"Mehrere ArbVerh eines Stpfl ($ 46 II Nr.2) führen ebenfalls zur Pflichtveranlagung. Allerdings muss der ArbLohn [...] dem LStAbzug unterliegen (ansonsten ist Nr. 1 anwendbar) [...]." Das spricht bei Progressionseinkünften < 410 € ja wieder für Antragsveranlagung. Mal sehen, was ich noch finde... ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste