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Antrags- oder Pflichtveranlagung?
06.06.2008, 08:45
Beitrag: #10
RE: Antrags- oder Pflichtveranlagung?
Schmidt schreibt in seinem Kommentar (Rz. 16 zu $ 46):

"Mehrere ArbVerh eines Stpfl ($ 46 II Nr.2) führen ebenfalls zur Pflichtveranlagung. Allerdings muss der ArbLohn [...] dem LStAbzug unterliegen (ansonsten ist Nr. 1 anwendbar) [...]."

Das spricht bei Progressionseinkünften < 410 € ja wieder für Antragsveranlagung.
Mal sehen, was ich noch finde...

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RE: Antrags- oder Pflichtveranlagung? - Catja - 06.06.2008 08:45

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