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Antrags- oder Pflichtveranlagung?
06.06.2008, 00:25
Beitrag: #8
RE: Antrags- oder Pflichtveranlagung?
Hallo,

ich untermauer dies mal mit: FG Köln vom 11.05.2004, 12 K 6866/03


Der Gesetzgeber hat den § 46 Abs. 2 Nr. 2 vergessen zu kommentieren oder hat einfach keinen Interpretationsspielraum gesehen.
Das FG Köln begründet zwar auch den Umstand des zusätzlichen Vorliegens der Steuerklasse VI, aber man achte bitte auf die Worte ("im wesentlichen") und die anschließende Begründung hinsichtlich der Progressionsverschärfung.

Ich, für mich, lese daraus durchaus die Möglichkeit auch in anderer Konstellation eine Pflichtveranlagung herauszulesen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Antrags- oder Pflichtveranlagung? - zaunkönig - 06.06.2008 00:25

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