Antrags- oder Pflichtveranlagung?
|
05.06.2008, 22:35
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Antrags- oder Pflichtveranlagung?
Opa schrieb:§ 46 (2) 2. EStG: "wenn der Steuerpflichtige nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat;..." Die Aussage ist so ist m.E. nicht zutreffend. Begründen kann ich es nicht, aber hier sind die Fälle gemeint, wo jemand noch auf Steuerklasse VI gearbeitet hat. Sollten die Progressionseinkünfte unter 410 € liegen, läge keine Pflichtveranlagung vor.. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste