Rücknahme Verwaltungsakt
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03.06.2008, 14:30
Beitrag: #6
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RE: Rücknahme Verwaltungsakt
Hallo,
lass Dich von der nicht ärgern. Ich ärger mich auch nicht, sondern amüsiere mich über die Starrsinnigkeit und Unbelehrbarkeit. Hat mich zwar ein paar Stunden Schlaf gekostet, aber ich habe die Zeit auch anderweitig genutzt - und bin jetzt noch ein Stück wohlhabender! Mal so zum Verständnis: Rücknahme oder Widerruf? Rücknahme wäre doch ein unrechtmäßiger Verwaltungsakt und Widerruf ein rechtmäßiger Verwaltungsakt, oder? Dann wäre gegebenenfalls beim Widerruf zu prüfen, ob ein begünstigender Verwaltungsakt ergeht. Der kann nicht widerrufen werden. Oder bin ich jetzt komplett auf dem falschen Dampfer? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Rücknahme Verwaltungsakt - Opa - 03.06.2008, 12:47
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Hans-Christian - 03.06.2008, 13:07
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