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Reichweite der Empfangsvollmacht
03.06.2008, 08:25
Beitrag: #9
RE: Reichweite der Empfangsvollmacht
Clematis schrieb:....und ich eben nicht.

Jetzt hab ich hier ne Zwangsgeldandrohung vom 21.4., Frist bis 05.05, vom StPfl an mich gefaxt am 27.5. und muss mich ärgern.

Wieso ärgerst du dich? Ist doch "nur" eine Androhung. Meines Wissens nach wird selbst das Festgesetzte Zwangsgeld bei dann fristgemäßer Einreichung der Erklärung nicht vollstreckt. So habe ich es zumindest im Finanzamt gelernt. Einen richtigen Grund zur Eintreibung liegt dann ja auch nicht mehr vor.

Wenn du dich ärgerst, dann doch nur weil der Mandant nicht in die Puschen gekommen ist - sollte doch schon eine etwas ältere Sache sein oder was ist der Hintergrund?

Ciao Dragon
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RE: Reichweite der Empfangsvollmacht - Dragon - 03.06.2008 08:25

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