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Reichweite der Empfangsvollmacht
02.06.2008, 12:27
Beitrag: #8
RE: Reichweite der Empfangsvollmacht
Passiert hier auch immer wieder. Gerade eben hat mich ein Mandant angerufen, wo ich Einspruch eingelegt hatte (offenes Verfahren / RdV). Jetzt ist das Verfahren (leider negativ) entschieden und der Mandant wird aufgefordert den Einspruch zurückzunehmen.

Die alljährlichen Aufforderungen ("Erinnerungen zur Abgabe...") bzw. jetzt die neuen StNr (weil die FA´s umstruckturiert wurden) werden wohl nach dem Lotteriesystem entweder an mich, oder die Mandanten geschickt.

Oft bekomme ich auch Erinnerungen zur Darlegung eines Sachverhalts o.ä. zu Einsprüchen (die ich eingelegt habe), die ich aber nie bekommen habe, sondern zu den Mandanten gingen. Hier scheint bei den FA´s (Bearbeiter) bzw. an der Software (wohin die Schreiben gehen sollen) einiges im Argen zu liegen.
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RE: Reichweite der Empfangsvollmacht - Opa - 02.06.2008 12:27

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