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Reichweite der Empfangsvollmacht
02.06.2008, 10:53
Beitrag: #4
RE: Reichweite der Empfangsvollmacht
AEAO zu § 122: TZ 1.7.6.:

"Wendet sich die Finanzbehörde aus besonderem Grund an den Beteiligten selbst (z.B. um ihn um Auskunft zu bitten, die nur er selbst als Wissensträger geben kann, oder um die Vornahme von Handlungen zu erzwingen), so soll der Bevollmächtigte unterrichtet werden (§ 80 Abs. 3 Satz 3)."

LG, die Catja

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RE: Reichweite der Empfangsvollmacht - Catja - 02.06.2008 10:53

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