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Reichweite der Empfangsvollmacht
02.06.2008, 10:03 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.06.2008 10:03 von Clematis.)
Beitrag: #1
Reichweite der Empfangsvollmacht
Folgende Frage:

Ich sitze gerade über der ESt 2006 (!!!) eines Mandanten.
Zwangsgeldandrohung liegt vor.

Ich habe eine Empfangsvollmacht vom Mandanten.
Die Zwangsgeldandrohung ist jedoch an den Mandanten gegangen.

Warum? Ist das richtig so?
Sollte die nicht eigentlich ich bekommen?

Der SB beim FA sagt, da gäbe es beim Zwangsgeld eine Sonderregelung, dass das der StPfl, und nicht der Empfangsbevollmächtigte bekommen muss?

Steh ich da grad irgendwo auf dem Schlauch?

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LG
Clematis
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Reichweite der Empfangsvollmacht - Clematis - 02.06.2008 10:03

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