Vorsteuer
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30.05.2008, 15:50
Beitrag: #6
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RE: Vorsteuer
Hi,
das Problem in 2009 ist m.E., dass hier nun eine nichtunternehmerische Sphäre dazu kommt. Die Holding in 2008 kann m.E. noch als unternehmerisch angesehen werden, wenn sie bspw. an die Töchter Umsätze ausgeführt hat. Die Abgrenzung zwischen unternehmerischer Holding und nichtunternehmerischer Holding wird deutlich bei EuGH C-142/99 Floridienne Berginvest sowie C-16/00 Cibo Participations. Schau mal in die Begründungen zu den Urteilen: http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de Nun zur Verwaltung des Erlöses in 2009, der ist m.E. nicht mehr unternehmerisch, da nur Vermögensverwaltung. Auch hierzu wieder: EuGH C-155/94 Wellcome Trust. Nur eine echte "Investmentgesellschaft" kann als unternehmerisch angesehen werden, dann müsste man den Erwerb von neuen strategischen Unternehmensbeteiligungen in Aussicht haben, also nicht nur Finanzbeteiligungen. Wenn nun § 15 UStG den VoStAbzug an "für sein Unternehmen" und die EG-RL "für Zwecke seiner besteuerten Umsätze" abhängig macht, könnte man meinen, super: EG-RL hilft mir gegen dt. Umsetzung, weil nur der PKW ein besteuerter Umsatz ist und sonst keine Umsätze vorliegen. Aber auch hier schränkt der EuGH ein (C-396/98 Schloßsstraße; C-77/01 EDM). Also auch nach EuGH wird hier wohl der VoStAbzug aufgeteilt in 2009, in 2008 nur dann nicht, wenn eine unternehmerische Holding vorliegt. Das mein Kurzgutachten zum Feierabend. Schönes Wochenende beim EuGH Schmökern :-) showbee |
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RE: Vorsteuer - PiranhaVS - 29.05.2008, 18:56
RE: Vorsteuer - showbee - 29.05.2008, 21:51
RE: Vorsteuer - zaunkönig - 30.05.2008, 14:07
RE: Vorsteuer - PiranhaVS - 30.05.2008, 14:47
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RE: Vorsteuer - PiranhaVS - 02.06.2008, 23:27
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