Vorsteuer
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29.05.2008, 18:56
Beitrag: #2
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RE: Vorsteuer
Hallo,
ich glaube aus dem BMF, 26.1.2007, IV A 5 - S 7300 - 10/07 eine Lösung gefunden zu haben. 1. Wenn eine Beteiligung gehalten wird kann diese in meinem Fall überhaupt nicht dem unternehmerischen Bereich zugeordnet werden. Vorsteuern in Verbindung mit dem Halten und dem Verkauf (WP/STB usw) sind nicht abziehbar. 2. Das KFZ wäre somit der einzigste Abzugsumsatz und somit gäbe es überhaupt keine Ausschlussumsätze. Folge: Die Vorsteuer auf das KFZ und die nicht dem Halten/Verkauf der Beteiligung zuzurechnende Vorsteuer, also die ÜBRIGE Vorsteuerbeträge wären nicht aufzuteilen, da es nur Abzugsumsätze gibt. Liege ich richtig ? Oder sieht dies jemand anderst ? |
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RE: Vorsteuer - PiranhaVS - 29.05.2008 18:56
RE: Vorsteuer - showbee - 29.05.2008, 21:51
RE: Vorsteuer - zaunkönig - 30.05.2008, 14:07
RE: Vorsteuer - PiranhaVS - 30.05.2008, 14:47
RE: Vorsteuer - showbee - 30.05.2008, 15:50
RE: Vorsteuer - PiranhaVS - 02.06.2008, 11:27
RE: Vorsteuer - showbee - 02.06.2008, 14:23
RE: Vorsteuer - PiranhaVS - 02.06.2008, 14:38
RE: Vorsteuer - PiranhaVS - 02.06.2008, 23:27
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