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Anlage ST bitte nicht vergessen
24.05.2008, 11:25
Beitrag: #4
RE: Anlage ST bitte nicht vergessen
hab frecherweise vergessen für Eheleute in der EStE 2x die GSE abzugeben, obwohl die Eheleute ein 50/50 GbR haben und in GSE zur EStE nur jeweils die GbR FuE Steuer-Nr. steht... selbst dafür haben sie zurückgerufen, obwohl ich oben in die GSE beide Namen gepinselt hatte... schon bitter dieser formularwahn... da fällt mir ein, auf welcher rechtsgrundlage wird ST verlangt? dient ja nicht der steuerfestsetzung sondern der erhebung, welche gesetzesmaßnahmen wie angenommen / genutzt werden. müsste ja in irgendeinem bundesstatistikgesetz stehen, oder?

petz???
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RE: Anlage ST bitte nicht vergessen - showbee - 24.05.2008 11:25

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