BFH VI R 75/05
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23.05.2008, 11:56
Beitrag: #39
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RE: BFH VI R 75/05
Na dann lest mal seine letzte Antwort.
oerdiz schrieb:Ich hätte im Amt keine Probleme, dem Fragenden die Kosten im Rahmen des § 35a EStG anzuerkennen. Ich lebe neuerdings nach der Parole: wenn der Gesetzgeber statt Steuervereinfachung noch mehr Unsinn ins Steuergesetz einfügt, dann soll der Steuerzahler auch großzügig davon profitieren. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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