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Heimunterbringung
22.05.2008, 15:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.05.2008 15:46 von Opa.)
Beitrag: #2
RE: Heimunterbringung
Meinst du dies?
Sind aber mittlerweile auch 7.680,-.

agB ./. Ersparnis

H 33.1.: Haushaltsersparnis
Wird bei einer Heimunterbringung wegen Pflegebedürftigkeit der private Haushalt aufgelöst, können nur die über die üblichen Kosten der Unterhaltung eines Haushalts hinausgehenden Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (>BFH vom 22.8.1980 - BStBl 1981 II S. 23 und vom 29.9.1989 - BStBl 1990 II S. 418). Kosten der Unterbringung in einem Krankenhaus können regelmäßig ohne Kürzung um eine Haushaltsersparnis als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
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Nachrichten in diesem Thema
Heimunterbringung - Petz - 22.05.2008, 14:07
RE: Heimunterbringung - Opa - 22.05.2008 15:41
RE: Heimunterbringung - Petz - 22.05.2008, 18:03
RE: Heimunterbringung - Opa - 22.05.2008, 18:12

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