BFH VI R 75/05
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22.05.2008, 08:12
Beitrag: #35
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RE: BFH VI R 75/05
zaunkönig schrieb:@showbee Nunja, das siehst du so, aber ich anders. Die Regelung des 35a wurde durch Hartz II eingeführt. Die Idee war eben den Arbeitsmarkt zu pushen und Minijobs etc. zu fördern in Feldern die bisher nicht am Arbeitsmarkt sondern in "Heimwerkerleistung" bestanden. Also das private Malern alle 3 Jahre, das verlegen von neuem Teppich im Kinderzimmer etc. sollte nicht mehr Freund, Bruder, Onkel für ein Bier machen sondern nun durch steuerliche Förderung an den Handwerker gehen, der deswegen nicht pleite geht. Da spielt dann auch der Schwarzarbeitsgedanke rein, da sich die schwarze Entlohnung des Nachbarn fürs Parkettverlegen nicht mehr lohnen sollte. Dafür spricht ja auch der Terminus "hauswirtschaftlich" im Sinne von wirtschaftenden=aktiven Haushalt. Insoweit ging es m.E. (!!!) dem Gesetzgeber nur darum diese Tätigkeiten in den Bereich der Steuerförderung zu heben, die früher primär außerhalb des offenen Marktes waren. Dazu gehören aber umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vor Einzug in eine neue Wohnung/Haus nicht. Du selbst zeigst ja auch die Systematik auf: wenn Nr. 1 nur im Haushalt, dann auch Nr. 2 nur im Haushalt. Eine Ungleichbehandlung im Bezug auf Gleichbelastung sehe ich nicht. Der Gesetzgeber kann gestalterisch sich Tatbestände aussuchen, die er fördern will. Wenn du hier eine Ungleichbehandlung siehst und die Sanierung eines heruntergekommenen Hauses (vor Einzug) mit einbeziehst, dann ist der Weg nicht weit und man fordert die Gleichbehandlung mit dem Neubau... Gut, ich lasse es nun bleiben. Wie HC schon schrieb, der StB muss hier pro Mandant argumentieren und wir wie ein Bekloppter Belege reinhauen. Später beklagen die selben StB dann die Kompliziertheit der Gesetze und die Überbordung des EStG mit Subventionszwecken auf irgendwelchen Kongressen. Ich kann es verstehen, mache ja beruflich ähnliches, nur eben nicht in Bezug auf Einkommensteuererklärung. Mfg, showbee p.s. schönen Feiertag an alle die heute faul sind und das Bruttosozialprodukt vernachlässigen |
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