BFH VI R 75/05
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21.05.2008, 20:35
Beitrag: #33
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RE: BFH VI R 75/05
showbee schrieb:...Hauswirtschaftlich zeigt m.E. deutlich auf den Gesetzeszweck, den wirtschaftenden also bestehenden Haushalt, nicht den zu gründenden oder umzuwandelnden Haushalt zu fördern. Nun, der "Gesetzeszweck" war m.E., in der Literatur auch so vertreten, Schwarzarbeit zu bekämpfen und nicht einen "Haushalt" zu fördern. Im letzten BMF gibt es eine Aufzählung, was nicht gefördert wird. Eine leere Wohnung ist nicht mit aufgeführt. Nun zun zum "Nebel" oder "Auffassungen" dazu. Wenn dem so ist, dann sollten/müßten zumindestens diejenigen , die "beratend" tätig sind für den Steuerpflichtigen, zumal es ja dafür sogar ein FG-Urteil gibt, diese Auffassung (zaunkönig und meine) auch vertreten. Wer beantragt kann verlieren, wer nicht beantragt, hat schon verloren. mfg Dr. H.C. Freak |
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