BFH VI R 75/05
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21.05.2008, 17:24
Beitrag: #30
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RE: BFH VI R 75/05
Hallo,
@showbee mir ist schon klar worauf Du hinaus willst. Nur sehe ich in Deinen Überlegungen einen kleinen Denkfehler: Bei Anschaffung einer Wohnung/eines Hauses für die Absicht dieses selbst zu nutzen, muss berücksichtigt werden, dass Investitionen in die Wohnbarmachung (also erheblicher Renovierungsaufwand) gegebenenfalls doch anschaffungsnahe Aufwendungen sind. Für diesen Fall kann keine Berücksichtigung nach § 35a EStG erfolgen. Hans-Christian geht aber hier von normalen Schönheitsreparaturen aus. Und genau dies ist der Fall, den der § 35a EStG ja abgedeckt haben möchte. Und daher sehe ich sehr wohl die Abzugsmöglichkeit. Denn es kann ja nicht Sinn und Zweck einer solchen Vorschrift sein, dass ein Steuerpflichtiger nach Erwerb und vor Bezug die Aufwendungen nicht geltend machen kann, jedoch nach Erwerb und nach Bezug die Aufwendungen berücksichtigungsfähig sind. Wenn dem so wäre, dann würde die vereinfachende Vorschrift des § 35a EStG, die ohnehin schon kompliziert genug ist, durch bürokratische Hemmnisse und Erfordernisse mehr oder mind ad absurdum geführt. (Erinnert mich irgendwie an den Fotonachweis, den das FA im Rahmen der DHHF im anderen Forum haben wollte). Der § 35a EStG lässt ja auch Aufwendungen für Arbeiten zu, die nicht unmittelbar im Haushalt sondern "am" Haushalt ausgeführt werden. Und da kommt es überhaupt nicht auf eine Unterscheidung an. Wenn das Steuerrecht auf die wirtschaftliche Belastung abstellt, was die Regelung des § 35a EStG ja tut, dann kann es auch nur darum gehen eben diese tatsächliche Belastung geltend machen zu können. Dann kann es auch nur auf den Belastungstatbestand ankommen. Erstaunlich finde ich nur, dass es der Gesetzgeber nicht geschafft hat, die Zweifelsproblematiken, die ja schon bei der Altregelung des § 35a EStG zum großen Teil vorhanden waren, im neuen BMF-Schreiben nicht hat ausräumen können. Die haben zwar alle möglichen OFD-Verfügungen eingearbeitet, aber immer noch nicht zu Ende gedacht. Angesichts der hier kürzlich erwähnten Regelungen zur Investitionszulage 2007 (über 250 Seiten) verwundert mich aber rein gar nichts mehr. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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