BFH VI R 75/05
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21.05.2008, 16:39
Beitrag: #28
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RE: BFH VI R 75/05
showbee schrieb:HC: ich sag ja, Auslegung des Gesetzes nach Sinn und Zweck den der Gesetzgeber dem Gesetz gegeben hat, insoweit bringt das BMF Schreiben wenig. Es kann als Anhaltspunkt dienen. "In einem inländischen Haushalt" ist eben nicht "Schaffung eines inländischen Haushalts".Irgendwie reden wir aneinander vorbei. Es wurde durch die Handwerker kein neuer Wohnraum geschaffen, der exestierte bereits. Es geht darum, ob in einer bestehenden leeren Wohnung §35a EStG anwendbar ist. Dazu sagt das FG eben ja. Und kein Gesetz und kein BMF-Schreiben sagt dazu nein. Und was sagst du nun dazu? mfg Dr. H.C. Freak |
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