BFH VI R 75/05
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21.05.2008, 16:32
Beitrag: #27
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RE: BFH VI R 75/05
HC: ich sag ja, Auslegung des Gesetzes nach Sinn und Zweck den der Gesetzgeber dem Gesetz gegeben hat, insoweit bringt das BMF Schreiben wenig. Es kann als Anhaltspunkt dienen. "In einem inländischen Haushalt" ist eben nicht "Schaffung eines inländischen Haushalts".
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