BFH VI R 75/05
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21.05.2008, 15:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.05.2008 15:23 von Hans-Christian.)
Beitrag: #24
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RE: BFH VI R 75/05
showbee schrieb:...Die Neuerstellung einer Wohnung fällt eben nicht unter den Sinn und Zweck der Vorschrift,...Es wurde keine neue Wohnfläche geschaffen, siehe Rz. 14 BMF-Schreiben vom 26.10.2007 Es geht hier um die Renovierung einer vorhandenen leerstehenden Wohnung. mfg Dr. H.C. Freak |
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