BFH VI R 75/05
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21.05.2008, 15:19
Beitrag: #23
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RE: BFH VI R 75/05
Hallo,
dann holen wir noch den Telos (Sinn und Zweck) des Gesetzes aus dem Dunklen: Die Einf�hrung des � 35a EStG erfolgte um die Kleinhandwerker zu "pushen". Heimwerker sollten lieber Auftr�ge in den Markt erteilen. Insoweit war hier prim�r an Arbeiten im Haushalt iSv Arbeiten in bestehenden Haushalten (iSv eingewohnten Wohnungen) gedacht. Die Neuerstellung einer Wohnung f�llt eben nicht unter den Sinn und Zweck der Vorschrift, sonst k�nntet man extensiv auch jeden Neubau als haushaltsnahe Dienstleistung qualifizieren. Mfg |
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