BFH VI R 75/05
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21.05.2008, 15:19
Beitrag: #23
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RE: BFH VI R 75/05
Hallo,
dann holen wir noch den Telos (Sinn und Zweck) des Gesetzes aus dem Dunklen: Die Einführung des § 35a EStG erfolgte um die Kleinhandwerker zu "pushen". Heimwerker sollten lieber Aufträge in den Markt erteilen. Insoweit war hier primär an Arbeiten im Haushalt iSv Arbeiten in bestehenden Haushalten (iSv eingewohnten Wohnungen) gedacht. Die Neuerstellung einer Wohnung fällt eben nicht unter den Sinn und Zweck der Vorschrift, sonst könntet man extensiv auch jeden Neubau als haushaltsnahe Dienstleistung qualifizieren. Mfg |
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