BFH VI R 75/05
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21.05.2008, 11:23
Beitrag: #16
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RE: BFH VI R 75/05
Opa schrieb:Ich sehe es anders, aber ich will/werde die Diskussion hier nicht weiterführen.Es steht jedem frei weiter zu diskutieren oder auch nicht. Mir kommt es aber darauf an an einer Klarheit zu arbeiten. Also strittig ist nur Ist eine leerstehende noch nicht bezogene Wohnung bereits Haushalt des Steuerpflichtigen. Denn gefördert werden Handwerksleistungen, die in einem Haushalt durchgeführt werden. Wenn eine leerstehende Wohnung kein Haushalt ist, ab wann ist sie dann ein Haushalt? Bei einem Bett ein Teller, ..., und einmal bereit darin übernachtet? Falls ja, dann räum ich Bett und Teller immer in ein anderes Zimmer. Klingt doch etwas komisch. Nun haben wir ein Urteil, welches den Begriff Haushalt im Zusammenhang mit §35a EStG sogar als leerstehende Wohnung definiert. Wenn auch Widersprüchliches im FG-Urteil enthalten ist. Warum soll ich dieses für den Steuerpflichtigen nicht nutzen? Das gleich gilt nach Auszug aus einer Wohnung mit anschließender Renovierung, auch da steht die Wohnumng leer. Bliebe also nur noch das Kriterium, vorher darin mal bereits geschlafen. (Wie lange und bei welchem Komfort?) Ich vermute mal, dass das BFH möglicherweise die Sinnlosigkeit einer weiteren Klage vor dem BFH mit dem BMF-Schreiben, so wie es vermutlich auch zaunkönig sieht, bewiesen und zurückgewiesen hat. mfg Dr. H.C. Freak |
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