BFH VI R 75/05
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21.05.2008, 10:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.05.2008 11:02 von Hans-Christian.)
Beitrag: #14
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RE: BFH VI R 75/05
Opa schrieb:... Nach dem BMF verstehe ich es wie Oerdiz, in dem FG Urteil ist mir jedoch etwas unklar.... aber es bleibt im Nebel. Nebel lege ich immer für den Steuerpflichtigen aus. Für mich spricht sowohl das BMF und das FG-Urteil in diesem Punkte für die Tatsache, das die Renovierung von selbstnutzbaren Wohneigentum vor Einzug nach §35a abzugsfähig ist, da die Wohnung zum Haushalt gehört. Hauswirtschaftliches aktives Leben ist keine Voraussetzung. Es dürfte unstrittig sein, das die Wohnung zum Haushalt gehört.(Kriterium der Versicherung mit beachten) Wir haben keine Aussage darüber, dass dies nicht abzugsfähig ist. Sowohl im BMF-Schreiben oder irgendwelchen Urteilen. Also immer weiter beantragen und bei einer Ablehnung Klage einplanen. (Mein Verein würde Klagen) Ein positives FG-Urteil haben wir ja schon. mfg Dr. H.C. Freak |
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