DHHF Hauptwohnsitz verlegen
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11.06.2007, 22:06
Beitrag: #2
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RE: DHHF Hauptwohnsitz verlegen
Hab gerade mein Gesetz nicht bei der Hand (ups... ist das verwerflich?) aber ich würde dir durchaus zustimmen, dass DHHF auch möglich ist, wenn der Umzug aus privaten Gründen erfolgt. Ich meine mich erinnern zu können, dass z.B. auch definitiv in den Richtlinien steht, dass das z.B. bei einem Umzug auf Grund heirat möglich ist!
Du stehst also nicht allein mit deiner Meinung ;-) Das einzige, was auf Grund des Umzuges aus privaten Gründen nicht möglich ist, ist der Ansatz von Umzugskosten selbst (oder Pauschale nach BUKG). |
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Nachrichten in diesem Thema |
DHHF Hauptwohnsitz verlegen - Hans-Christian - 10.06.2007, 22:33
RE: DHHF Hauptwohnsitz verlegen - lieschenmueller - 11.06.2007 22:06
RE: DHHF Hauptwohnsitz verlegen - Hans-Christian - 12.06.2007, 18:59
RE: DHHF Hauptwohnsitz verlegen - Opa - 14.06.2007, 17:58
RE: DHHF Hauptwohnsitz verlegen - Hans-Christian - 14.06.2007, 19:49
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