Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zuordnungszeitpunkt VSt
17.05.2008, 14:11
Beitrag: #13
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
Hallo,

habe aktuell eine Entscheidung des FG Niedersachsen dazu gefunden.

Die Zuordnungsentscheidung ist mit der ersten USt-VA zu treffen, spätestens mit formeller Bestandskraft der USt-Jahreserklärung.

Zitat:Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutzten Grundstücken für Zwecke des Vorsteuerabzugs

Das FG Niedersachsen hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Frage hinsichtlich der Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutzten Grundstücken beschäftigt.

Wahlrecht bei der Zuordnung

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) ergeben sich für einen Unternehmer, der einen Gegenstand zur gemischten (teils unternehmerischen, teils nichtunternehmerischen) Nutzung erwirbt, folgende Möglichkeiten:

* Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen.
* Er kann den Gegenstand insgesamt seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen.
* Er kann den Gegenstand entsprechend dem – geschätzten – unternehmerischen Nutzungsanteil seinem Unternehmen und im Übrigen seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen.

Dies gilt auch für die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes.

Eindeutige Zuordnungsentscheidung notwendig

Die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen erfordert eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung des Unternehmers bei Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Gegenstands. Der Leistungsbezug muss in einem objektiven und erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Unternehmers stehen. Die Verwendung des bezogenen Gegenstands in der jeweiligen Sphäre muss objektiv möglich und auch durchführbar sein.

Geltendmachung des Vorsteuerabzugs als gewichtiges Indiz

Die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist regelmäßig ein gewichtiges Indiz für die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen – die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ist ein ebensolches gegen die Zuordnung.

Der Vorsteuerabzug ist hingegen ausgeschlossen, wenn

* der Steuerpflichtige die Vorsteuer weder in Umsatzsteuervoranmeldungen noch in der Umsatzsteuererklärung aus der Errichtung des Gebäudes geltend gemacht und
* auch sonst nicht ersichtlich ist, dass eine sofortige Zuordnungsentscheidung der Leistungsbezüge für die Erstellung des Gebäudes zum Unternehmen getroffen wurde.

Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung

Ein vollständiger Vorsteuerabzug aus gemischt genutzten Grundstücken ist nach Ansicht des Gerichts nur zulässig, wenn die Leistungsbezüge für die Erstellung des Gebäudes dem Unternehmen insgesamt im Zeitpunkt des Leistungsbezugs zugeordnet wurden.

Wichtig ist also: Die Zuordnungsentscheidung ist bereits bei Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Gegenstands zu treffen.

Die zu treffende Zuordnungsentscheidung des Unternehmers wird in der Regel in der Umsatzsteuer-Voranmeldung des Voranmeldungszeitraums, in den der Leistungsbezug fällt nach außen hin zu dokumentieren sein. Spätestens aber – mit endgültiger Wirkung – in der Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt.

Ist die Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines gemischt genutzten Gegenstandes formell bestandskräftig und hat der Unternehmer in seiner Umsatzsteuererklärung eine bestimmte Zuordnungsentscheidung getroffen, ist diese Zuordnungsentscheidung bindend.



Quelle: Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 3.1.2008, 16 K 558/04

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Zuordnungszeitpunkt VSt - tolledeu - 23.04.2008, 11:10
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt - Catja - 24.04.2008, 12:49
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt - Catja - 24.04.2008, 12:54
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt - Catja - 24.04.2008, 17:04
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt - showbee - 24.04.2008, 17:13
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt - showbee - 25.04.2008, 14:32
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt - zaunkönig - 17.05.2008 14:11
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt - showbee - 01.09.2008, 16:28
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt - Lemgun - 03.09.2008, 12:41

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation