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Akteneinsicht in Kanzleiräumen?
09.06.2007, 22:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.06.2007 07:26 von Petz.)
Beitrag: #6
RE: Akteneinsicht in Kanzleiräumen?
jurico schrieb:Worin bestehen die Unterschiede, so dass Strafakten ohne weiteres in die Kanzleiräume übermittelt werden, Steuerakten jedoch nicht? Man müsste doch meinen: Wenn schon Strafakten, dann erst recht Steuerakten.
Nein, wohl nicht, genau erklären kann ich es aber auch nicht Sad

Möglicherweise damit im laufenden Besteuerungsverfahren keine relevanten Unterlagen "verlorengehen" oder nicht noch "schnell" Selbstanzeige gestellt werden kann.

Im Strafverfahren steht die Höhe der (Steuer-)Schuld an sich ja schon fest, jetzt geht es "nur" noch um die Höhe der Strafe.

Und vor Erlass des Steuerbescheides ist ja auch noch kein Verwaltungsakt ergangen, der anfechtbar wäre.

Aber nur Vermutungen von mir, zugegeben.
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Akteneinsicht in Kanzleiräumen? - jurico - 07.06.2007, 21:45
RE: Akteneinsicht in Kanzleiräumen? - jurico - 09.06.2007, 21:41
RE: Akteneinsicht in Kanzleiräumen? - Petz - 09.06.2007 22:50

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