Zuordnungszeitpunkt VSt
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25.04.2008, 14:32
Beitrag: #12
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RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
hi,
dann ist m.E. die sache sonnenklar. das ist schlichte dummheit und gehört m.E. auch bestraft. im ernst, wenn hier keine zeitnahe belegerfassung erfolgte (rekonstruierbar) sondern tatsächlich schuhkartonablage bis zum ende des jahres vorherrschte, dann ist es asche mit der vorsteuer. einziger möglicher ausweg, vielleicht hat der pflichtl sogar noch beim neuen finanzamt einen fragebogen zur eröffnung abgegeben und dort was angegeben, was hilft. mfg |
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