Zuordnungszeitpunkt VSt
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25.04.2008, 12:55
Beitrag: #11
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RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
Hallo,
das sind die typischen Fälle wenn der Mandant Geld sparen will und alles selber macht, nach Ende des Jahres oder später vorbeikommt und sagt schauen Sie doch mal schnell über die Jahre 2006 und 2007 rüber etc. In Kurzfassung stellt es sich so dar, dass er in 2006 ein weiteres Gewerbe eröffnet hat (anderes Bundesland) und er davon ausging das er mit diesem Gewerbe Kleinunternehmer ist......... Auf die Idee das vielleicht alles zusammengehört kam er nicht. Neben der VSt fiel natürlich auch noch USt aus ca. 10.000 EUR Umsatz an. catja schrieb:Hab ich das jetzt komplett falsch verstanden, oder stellt der Prüfer einfach das Unternehmensvermögen in Frage? Nein, das tut er nicht. Er sagt es wurde aus dem Privatvermögen eingelegt und nicht von Anfang an dem Betrieb zugeordnet. Und, auch wenn ich mich wiederhole, was ertragsteuerlich im BV ist ist für die USt vollkommen unerheblich. Einzige korrespondierende Ausnahme Verwendung von weniger als 10% betrieblich. Gruß T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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