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Zuordnungszeitpunkt VSt
24.04.2008, 17:13
Beitrag: #10
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
Hallo,

m.E. besteht die Frage, ob tatsächlich eine UStVA abgegeben wurde und ob Pflicht dazu bestand. Ich sehe hier nur ein "rauskommen" aus der Misere, wenn eine USTVA-Pflicht bestand und der Unternehmer diese jedoch insgesamt pflichtwidrig nicht abgegeben hat. Wie lief denn der Sachverhalt? Warum wurden viele Gelder verausgabt und trotz unternehmerischer Nutzung nicht in der UStVA berücksichtigt? Ich versteh das alles nicht. Wurde keine Buchhaltung gemacht? Liegt vielleicht wirklich eine Fehlberatung in der Hinsicht vor, dass der Unternehmer davon ausging, die VoSt nicht geltend machen zu können, weshalb er es dann auch tatsächlich unterließ? Es ist doch wirklich etwas "spanisch", wenn von Ende 2006 bis nun 2008 auf VoSt "verzichtet" wurde. Entweder hier war jemand dumm (das wäre schlecht) oder er war falsch beraten (dann besteht ggf. die Möglichkeit des Regresses).

Mfg
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Zuordnungszeitpunkt VSt - tolledeu - 23.04.2008, 11:10
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt - Catja - 24.04.2008, 12:49
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt - Catja - 24.04.2008, 12:54
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