Zuordnungszeitpunkt VSt
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24.04.2008, 16:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.04.2008 16:09 von tolledeu.)
Beitrag: #6
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RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
zaunkönig schrieb:Hallo, Hallo, das ist vollkommen irrelevant. ESt hat mit USt nichts zu tun. Ich muss nur über die 10%-Hürde kommen, dann kann ich mich bei gemischt genutzen Gegenständen frei entscheiden. Selbst wenn ich es zu 70% betrieblich nutze muss ich noch lange es nicht dem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnen. Funktioniert anders herum natürlich auch. D.h. Pkw wird zu 30 % betrieblich genutzt. USt mehr als 10 also volle Vorsteuer, ESt weniger als 50%= freie Wahl kann auch sagen ich ordne es meinem Privatvermögen zu und bekomme trotzdem volle Vorsteuer. catja schrieb:Jepp. Die USt-Prüfer werden darauf gedrillt. Und da ist für mich auch der einzige Punkt wo die Verwaltung eine Jahreserklärung anerkennt..... ....b) [1] Ist bei der Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes ein Vorsteuerabzug nicht möglich, muss der Unternehmer gegenüber dem Finanzamt durch eine schriftliche Erklärung spätestens bis zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung des Jahres, in dem die jeweilige Leistung bezogen worden ist, dokumentieren, in welchem Umfang er das Gebäude dem Unternehmen zugeordnet hat. [2] Entsprechendes gilt, wenn ein Vorsteuerabzug nur teilweise möglich ist und sich aus dem Umfang des geltend gemachten Vorsteuerabzugs nicht ergibt, mit welchem Anteil das Gebäude dem Unternehmen zugeordnet wurde. Ich klammere mich da z.Zt. an das "Entsprechendes.." Noch mal zum Verständnis, es ist nicht fraglich ob es überhaupt betrieblich genutzt wird, der Laden brummt. Der Prüfer sagt einfach zu spät entschieden und aus dem Privatvermögen eingelegt. Gruß T.D.[/u] „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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