Zuordnungszeitpunkt VSt
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24.04.2008, 15:16
Beitrag: #5
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RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
@catja zum Verständnis
Diese Zuordnungsentscheidung spielt jedoch nur bei Zuordnung zum Unternehmensbereich eine Rolle. Wenn ein Gebäude zu 100 % unternehmerisch genutzt wird haben wir diese Problematik ja nicht ?!? Dann könnte ich die Voranmeldung ja auch noch später oder im Extremfall mit der Steuererklärung abgeben... |
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