Zuordnungszeitpunkt VSt
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24.04.2008, 12:54
Beitrag: #4
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RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
Nachtrag:
Ich halte übrigens die Regelung mit dem strengen Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung für verfassungswisdrig, da gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßend: Einer, der monatliche USt-VAs abgibt, muss die Entscheidung nämlich sofort treffen, während einer, der nur eine Jahreserklärung abgibt, entsprechend lange Zeit hat... => hier wird wesentlich Gleiches wesentlich ungleich behandelt... nochmal Gruß, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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