Zuordnungszeitpunkt VSt
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24.04.2008, 12:37
Beitrag: #2
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RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
Hallo,
ist es denn gewillkürtes Betriebsvermögen oder notwendiges Betriebsvermögen? Bei notwendigem Betriebsvermögen sehe ich kein Problem, da die Zuordnung bis zum Ende des Veranlagungszeitraums erfolgen kann. In diesem Fall hat das keine Auswirkung auf den Vorsteuerabzug. Bei gewillkürtem Betriebsvermögen hat der Steuerpflichtige entsprechende Nachweise zu führen, da ansonsten der Zuordnungszeitpunkt auf den Abgabezeitpunkt des Jahresabschlusses fällt. Aber...... ich bitte dies mit Bedacht zu behandeln, da ich in Erinnerungen "schwelge". Es ist aber das einzig logische und sinnvolle, was mir zur Thematik einfällt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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