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§ 91 EStG
23.04.2008, 14:01
Beitrag: #1
§ 91 EStG
Hab heute 2 geänderte Bescheide (2002 und 2003) nach § 91 EStG (hab nie gewusst, daß es ihn gibt) bekommen. Es wurde damals der Kinderzuschlag bei der Riesterförderung nicht berücksichtigt, obwohl das Kind ansich berücksichtigt wurde. Gilt für 2002 nicht auch die Festsetzungsverjährung (Bescheide sind jeweils im Folgejahr ergangen), oder gilt der 91 ewig? Kann doch nicht sein, außerdem warum werden die Daten erst jetzt abgeglichen? Das Kind war dem FA doch bekannt, warum wurde es damals nicht gleich richtig berücksichtigt? Es geht zwar um keine Beträge (je 16,-), aber irgendwie erscheint mir die Sache etwas eigenartig. Hattet ihr schonmal soetwas?
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§ 91 EStG - Opa - 23.04.2008 14:01
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