Zuordnungszeitpunkt VSt
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23.04.2008, 11:10
Beitrag: #1
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Zuordnungszeitpunkt VSt
Hallo,
folgendes Problem: Bauten auf fremden Grund und Boden. Baubeginn in 09/2006 Fertigstellung in 07/2007. Eigenbetriebliche Nutzung 40%. In der USt-Erklärung 2007 wurde jetzt aus den 40%-Baukosten die VSt geltent gemacht. USt-Sonderprüfung letzte Woche mit dem Ergebnis der vollen Versagung der anteiligen VSt, da nicht zeitnah dem unternehmerischen Bereich zugeordnet. Der U hätte es in seiner Voranmeldung 07/07 angeben müssen und nicht erst jetzt mit der Erklärung in 03/08 für das Jahr 2007. Hat jemand eine gerichtliche Fundstelle was zeitnah bedeutet? Für mich ist der Eintrag in der USt-Erklärung ausreichend gemäß Absch. 192 Abs. 21 UStR. Gruß T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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