Dem Jive sein Steckenpferd .-)
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18.04.2008, 08:06
Beitrag: #7
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RE: Dem Jive sein Steckenpferd .-)
und da bin ich halt anderer Meiung, weil das von mir zitierte BFH urteil besagt, dass die 1 % Regel die Private Nutzung im sinne von § 12 Abs. 1 EStG abgilt.
Die privaten Fahrten Fallen dort aber nun drunter und sind somit durch die 1 % regel bereits hinzugerechnet. Eine nochmalige ( doppelte) Hinzurechnung hat m.E. daher zu unterbleiben. Gruß, Jive |
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