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Dem Jive sein Steckenpferd .-)
18.04.2008, 08:06
Beitrag: #7
RE: Dem Jive sein Steckenpferd .-)
und da bin ich halt anderer Meiung, weil das von mir zitierte BFH urteil besagt, dass die 1 % Regel die Private Nutzung im sinne von § 12 Abs. 1 EStG abgilt.

Die privaten Fahrten Fallen dort aber nun drunter und sind somit durch die 1 % regel bereits hinzugerechnet. Eine nochmalige ( doppelte) Hinzurechnung hat m.E. daher zu unterbleiben.

Gruß, Jive
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Nachrichten in diesem Thema
Dem Jive sein Steckenpferd .-) - Jive - 16.04.2008, 18:14
RE: Dem Jive sein Steckenpferd .-) - Jive - 18.04.2008 08:06

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