Dem Jive sein Steckenpferd .-)
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16.04.2008, 18:32
Beitrag: #2
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RE: Dem Jive sein Steckenpferd .-)
man könnte auch der Meinung sein, dass der Gesetzgeber typisierend zwei unterschiedlich zu besteuernde Privatfahrten ansetzt. Für die Fahrten Whg-Arb setzt er eben 0,03% x Km an, da diese durch Angaben gegenüber der FinVerw besser verifiziert werden können. Insoweit konkretisiert er für einen Teil der Privatfahrten die Schätzungsmethode. Für den Rest typisiert er pauschal 1%. Insoweit tut der Gesetzgeber noch mehr als er eigentlich müsste, er hätte auch einfach 2% des BLP mtl. ansetzen können, tut er aber nicht, da er genauer typisiert. Gerade bei diesen Vereinfachungstypisierungen hat der Gesetzgeber einen großen Gestaltungsspielraum, soweit dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit gegeben wird mittels Einzelnachweises (Fahrtenbuch!!!) der Typisierung zu entgehen.
Meine Meinung. |
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