Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
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15.04.2008, 19:42
Beitrag: #7
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RE: Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
Hallo,
ich kann mich auch täuschen, aber ich schmeiße mal den hier in die Runde: § 370 AO: schrieb:(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer => Dazu weiss dann noch der Beschluss des BayObLG vom 03.11.1989: "Bei Steuerverkürzungen "auf Zeit" ist für die Strafzumessung nicht der verspätet festgesetzte Steuerbetrag, sondern der dem Fiskus entstandene Verspätungsschaden maßgebend." Gruß, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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