Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
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15.04.2008, 15:08
Beitrag: #5
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RE: Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
Hallo,
ja, aber § 90 AO dient nicht dazu gesetzliche Lücken zu schließen. Soweit das EStG von einer jährlichen Steuererklärung (strafbewehrt) ausgeht und Vorauszahlungen nur als Annex sieht, kann das FA nicht mit § 90 AO daherkommen und nun ein "Mehr" verlangen. Insoweit muss es m.E. genügen mitzuteilen, dass die laufende Buchhaltung in ESt-rechtlicher Sicht zur Zeit noch nicht ausgewertet werden kann, da insbesondere jährlich zu verbuchende Posten (AfA!) noch nicht eingearbeitet sind. Mfg showbee p.s. juris sagt zu § 90 AO und § 37 EStG nur was zu Mitwirkungspflichten, wenn man wegen eines Auslandsinvestments eine Herabsetzung begehrt. |
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